[= Gesellschaft – Geschichte – Gegenwart, Bd. 37], 2008, 355 S., ISBN 978-3-89626-652-1, 49,80 EUR
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Vorbemerkungen 7
Frauenanteil in der Volkskammer 8
Wahlhäufigkeit weiblicher Abgeordneten 9
Weibliche Präsenz in den Ausschüssen 10
Eine Fraktion nur aus Frauen 11
Frauenbiographien 13
Kurzbiographien der weiblichen Volkskammerabgeordneten 15
Anhang 315
Tabelle 1
Weibliche Abgeordnete der Volkskammer der DDR 315
Tabelle 2
Die weiblichen Abgeordneten nach Fraktionen 335
Tabelle 3
Wahlhäufigkeit der weiblichen Abgeordneten 336
Tabelle 3a
Wiederwahl nach Wahlperioden 336
Tabelle 4
Abgeordnete in den Ausschüssen 337
Tabelle 5
Die Frauenfraktion der Volkskammer 339
Abkürzungen 347
Quellen 349
Über die Autorin 355
Die Volkskammer war nach Artikel 50 der Verfassung der DDR von 1949 „das höchste
Organ der Republik“ und nach Artikel 48 der Verfassung vom 6. April 1968 das
„oberste staatliche Machtorgan“, dessen Rechte niemand einschränken konnte und
dessen Gesetze und Beschlüsse unanfechtbar und bindend für alle Bürger,
Parteien, Institutionen und Einrichtungen der DDR sein sollten. Der Volkskammer
oblag nicht nur die Gesetzgebung, sie hatte auch die Durchführung ihrer
Beschlüsse nach dem Grundsatz “Einheit von Beschlussfassung und Durchführung“ zu
sichern und zu kontrollieren. Im Sinne der Verfassungen war die Volkskammer also
jenes Gemium, das die Geschicke der DDR zu bestimmen, zu lenken und zu
verantworten hatte. (Hier ist nicht der Platz, diesen Verfassungsauftrag der
Volkskammer und die politische Realität in der DDR zu hinterfragen.) Die
Autorin, die vor allem während der Wendezeit 1989 hohe Erwartungen in die
weiblichen Abgeordneten gesetzt hatte und das hilflose Schweigen der Gewählten
als eine Niederlage der Frauen und als einen Mangel sozialistischer Emanzipation
empfand, interessierte sich besonders für die Frage, wer diese Frauen in der
Volkskammer waren und welchen Platz und Einfluß sie in diesem Machtgefüge
hatten.
Dieses Handbuch stellt jene 651 Frauen vor, die seit den Wahlen am 15. Oktober
1950 (1. Wahlperiode) bis zu den Wahlen am 8. Juni 1986 (9. Wahlperiode)
Abgeordnete der Volkskammer wurden (Tabelle 1). Die im Neuen Deutschland vom 21.
April 1949 gewählte Lobpreisung „Unsere Frauen stehen ihren Mann“ sollte
besonders für die weiblichen Volksvertreterinnen 40 Jahre lang wiederholt
werden.
Frauenanteil in der Volkskammer
Am 15. Oktober 1950 wurden
über die einheitlichen Wahllisten der Nationalen Front der DDR 111 Frauen (23,8
Prozent aller Abgeordneten) in die Volkskammer gewählt. Bis 1986 stieg die
Anzahl der weiblichen Abgeordneten auf 32,2 Prozent (Tabelle 2). Auffällig dabei
ist der überdurchschnittliche Anteil der Frauen in den Fraktionen der
Massenorganisationen FDGB, FDJ, DFD und VdgB. Dagegen waren die Frauen in den
Partei-Fraktionen in allen Wahlperioden unterrepräsentiert. Die CDU- und
DBD-Fraktion stabilisierten seit 1963 ihren Anteil weiblicher Mitglieder und
erreichten seit diesem Zeitpunkt 25 bis 33 Prozent bzw. 26 bis 28 Prozent. Die
SED-Fraktion hatte nur in der 1. Wahlperiode 1950 einen Frauenanteil von über 20
Prozent und überschritt danach in keiner Wahlperiode mehr die 19-Prozent-Grenze.
Bei der LDPD und NDPD differenzierte der Frauenanteil in den einzelnen
Wahlperioden zwischen 11 und 25 Prozent.
Der hohe Anteil der weiblichen Volkskammerabgeordneten insgesamt wurde somit
über die Fraktionen der Massenorganisationen erreicht. Die Partei-Fraktionen
wiederum konnten dadurch die Präsenz männlicher Wirtschafts-, Staats- und
Parteifunktionäre in ihren Reihen sichern.
Mehrheitlich gehörten die weiblichen Abgeordneten einer Partei an, wobei von 3
Abgeordneten die Parteizugehörigkeit nicht ermittelt werden konnte. 405
Abgeordnete gehörten der SED an, 54 der CDU an, 51 der DBD, 43 der LDPD, 41 der
NDPD, eine Abgeordnete war Mitglied der SPD Berlin und 53 waren bei ihrer Wahl
parteilos. 12 der parteilosen Frauen traten im Laufe der Wahlperioden in die SED
ein. Die SED-Mitglieder konzentrierten sich in den Fraktionen der
Massenorganisationen. Fast alle weiblichen Fraktionsmitglieder der
Massenorganisation waren SED-Mitglied und damit in erster Linie den Beschlüssen
und Anweisungen ihrer Partei verpflichtet. Eine stabile Mehrheit der SED in
allen Wahlperioden wurde so auch durch die Frauen in der Volkskammer garantiert.
Die beruflichen Karrieren der Frauen spiegeln anschaulich die jeweiligen
Schwerpunkte der DDR-Wirtschaft und der Frauenpolitik wieder. Die beruftätige
Frau dominiert in allen Wahlperioden, wobei der Anteil der Frauen mit Berufs-,
Fach- und Hochschulausbildung kontinuierlich anstieg.
Wahlhäufigkeit weiblicher Abgeordneten
76,5 Prozent aller Frauen
waren in einer bzw. in zwei Wahlperioden in der Volkskammer vertreten (Tabelle
3), bei den männlichen Abgeordneten waren es rund 40 Prozent. Noch größer ist
die Differenz zwischen den weiblichen und männlichen „Langzeit“-Abgeordneten.
Bei der Wahl 1986 gehörten rund 2 Prozent der Frauen der Volkskammer seit der 1.
Wahlperiode 1950 an, während es über 10 Prozent der männlichen Abgeordneten
waren. Wiederum sind es Frauen aus den Fraktionen der Massenorganisationen, die
am häufigsten nach ein oder zwei Wahlperioden aus der parlamentarischen Arbeit
ausscheiden. Offizielle Gründe waren die Belastungen als Abgeordnete, in Beruf
und Familie, die die Frauen nur kurzfristig für sich akzeptierten. Junge Frauen
entschieden sich oftmals für eine berufliche Karriere und für eine
Familiengründung. Der schnelle Ausstieg der Frauen weist aber auch darauf hin,
dass über die Auswahl der Frauen für die Volkskammer die berufliche, soziale und
altersmäßige Zusammensetzung des gesamten Parlaments - ein wichtiges Kriterium
für sozialistische Volksvertretungen - mitgesteuert wurde. Das würde bedeuten,
dass es wieder die Frauen waren, die der politischen und wirtschaftlichen Elite
ohne Rücksicht auf Alter, Ausbildung und Herkunft ein Abgeordnetenmandat
sicherten.
Ein fast vollständiger Austausch der weiblichen Abgeordneten erfolgte im
Wahljahr 1963, in dem 108 von 137 Frauen neu in die Volkskammer gewählt wurden (überdurchschnitt
in dieser Wahlperiode auch der Austausch bei den männlichen Abgeordneten).
Inwieweit dieser ungewöhnlich hohe Austausch mit dem neuen SED-Kurs des
umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der DDR und den neuen Akzenten in der
Frauenpolitik in Verbindung steht, wäre zu untersuchen.
Weibliche Präsenz in den Ausschüssen
Die Zusammensetzung der
Volkskammer-Ausschüsse dokumentiert anschaulich das Verständnis in der DDR für
weibliche und männliche Kompetenzen: Von der 1. Wahlperiode 1950 an wurden die
sozialpolitischen Ausschüssen, die Ausschüsse für Bildung und Eingaben den
Frauen überlassen bzw. ihnen zugeordnet (Tabelle 4). In den Wirtschafts-,
Finanz- und Rechtsausschüssen, im Ausschuss für Außenpolitik sowie für Nationale
Verteidigung hatten Frauen in allen Wahlperioden eine Alibifunktion. In den
Ausschüssen für Gesundheitswesen, Arbeit und Sozialpolitik, Eingaben und Handel
und Versorgung war in allen Wahlperioden der Frauenanteil überdurchnittlich
hoch. Diese Aufteilung in männliche und weibliche Zuständigkeiten endete bei der
Leitung der Ausschüsse. In der Regel leiteten in allen neun Wahlperioden Männer
die Volkskammerausschüsse. 1950 bis 1963 waren insgesamt vier Frauen zeitweise
Vorsitzende von Ausschüssen, in allen folgenden Wahlperioden gab es nur 1986
eine Frau in dieser Funktion. Längjährige Spitzenfunktionäre der Parteien und
der Gewerkschaft leiteten generell die Ausschüsse. Diese Kriterien von
Langjährigkeit und Spitzenfunktion konnten in der Regel die Fraun nicht
aufweisen und kamen somit für einen Ausschussvorsitz nicht in Frage. Seit 1971
erhöhte sich der Frauenanteil an den Stellvertreterposten der Ausschüsse
überdurchnschnittlich schnell. 1986 sind die sozialpolitischen Ausschüsse mit
mindestens einer Stellvertreterin besetzt.
181 Frauen aller Fraktionen der Volkskammer arbeiteten in keinem Ausschuss mit.
Auffällig ist dabei, dass in allen Wahlperioden die in der Landwirtschaft
beschäftigten weiblichen Abgeordneten mehrheitlich keinem Ausschuss angehörten.
War die Mitarbeit in mehreren Ausschüssen und ein häufiger Ausschusswechsel in
den ersten Wahlperioden typisch, veränderte sich diese Praxis nach der 5.
Wahlperiode. Die Frauen arbeiteten kontinuierlich in einem Ausschuss mit und ein
Wechsel erfolgte seltener.
Über die inhaltliche Arbeit der Ausschüsse und die Rolle der weiblichen
Abgeordneten dabei gibt es bisher keine Untersuchungen.
Eine Fraktion nur aus Frauen
Die Volkskammer hatte von der
1. bis zur 9. Wahlperiode als einziges deutsches Parlament eine Frauenfraktion
(Tabelle 5), deren Mandatsträgerin die Frauenorganisation, der Demokratische
Frauenbund Deutschlands (DFD), war. Bereits zu den Wahlen in den Ländern und
Provinzen am 20. Oktober 1946 wurde in der sowjetischen Besatzungszone der
Versuch unternommen, über Listen der Frauenausschüsse Frauenfraktionen zu
installieren. Dieser Versuch, der den bürgerlichen Parteien CDU und LDP
weibliche Wählerinnen abwerben sollte, scheiterte aber und fand in der Folge
nicht mehr die Unterstützung der SED.
Der DFD war – wie die Organisationen FDGB, FDJ, Kulturbund, VVN und VdgB – über
die Konstituierung des Deutschen Volksrates am 7. Oktober 1949 zur
Provisorischen Volkskammer der DDR in den Kreis der parlamentarischen
Mandatsträger aufgenommen worden. Der Deutsche Volksrat, das „Vorparlament“ der
Volkskammer, hatte gegen Widerstände aus den Reihen der CDU und LDPD den
Massenorganisationen Fraktionen zugebilligt, die mit der Konstituierung der
Provisorischen Volkskammer 1949 automatisch Parlamentsfraktionen wurden.
In der 1. Wahlperiode 1950 bis 1954 bildeten die „Frauenfraktion“ DFD und die
„Intelligenzfraktion“ Kulturbund eine Fraktionsgemeinschaft, deren
Zusammenarbeit sich als kompliziert und problematisch erwies. Ab der 2.
Wahlperiode 1954 trat der DFD als eigene Fraktion auf. 1950 zählten 20 Frauen
zur Fraktion, 1954 waren es 29 Frauen, ab 1971 konstant 35 Frauen und mit der
Wiederaufnahme der VdgB 1986 als Volkskammerfraktion verringerte sich die
DFD-Fraktionsstärke auf 32 Frauen.
Insgesamt gehörten von 1950 bis 1990 128 Frauen der DFD-Fraktion an; 66 von
ihnen blieben eine und 27 zwei Wahlperioden im Parlament, 2 Fraktionsmitglieder
waren von der 1. bis 9. Wahlperiode Abgeordnete der Volkskammer. Der DFD stellte
viele Jahre die Alterspräsidentin der Volkskammer. Ungewöhnlich im Vergleich zu
anderen Massenorganisationen ist, dass die Fraktion in den Ausschüssen Nationale
Verteidigung und Außenpolitik über Jahre mit ein und sogar zwei Mitgliedern
vertreten war und den Frauenanteil dieser Ausschüsse überhaupt erst sicherte.
Die DFD-Fraktion blieb die einzige Volkskammerfraktion, die von der 1. bis 9.
Wahlperiode eine Frau als Vorsitzende hatte.
Bereits 1950 griff das SED-Zentralsekretariat in die Kandidatenaufstellung des
DFD ein und veränderte die DFD-Listen zugunsten von Arbeiterinnen und
SED-Mitgliedern. Ignoriert wurden dabei die von der LDPD unterbreiteten zwei
Kandidatinnen für die DFD-Liste. In allen weiteren Wahlperioden sicherte sich
die SED eine absolute Mehrheit in der Frauenfraktion. Von den insgesamt 128
DFD-Abgeordneten von 1950 bis 1990 waren 116 SED-Mitglieder, zwei gehörten der
CDU an und eine Abgeordnete der LDPD, neun Abgeordnete waren parteilos.
Diese Zusammensetzung der Fraktion war untypisch für die parteipolitische
Zusammensetzung der Gesamtorganisation, denn im DFD dominierten seit Gründung
1947 die parteilosen Frauen als Mitglieder. Ihr Anteil an der Mitgliedschaft
betrug fast konstant bis 1990 75 bis 80 Prozent, also genau ein Gegenbild von
der Fraktion.
Die inhaltlichen Akzente, die die DFD-Fraktion in den öffentlichen
Plenartagungen der Volkskammer setzte, unterscheiden sich von den
männerdominierten Fraktionen vor allem in einem Punkt: in der Dankbarkeit der
Frauen und Mütter gegenüber Staat, Partei und Regierung und in dem Bemühen, alle
zur Diskussion stehenden Fragen aus „Frauensicht“ lösen zu helfen. Die Fraktion
selbst hat nie von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Gesetzesvorlagen zu
unterbreiten. Der DFD verstand sich auf Grund seines Fraktionsstatus in der
Volkskammer als staatstragend.
Frauenbiographien
Die hier veröffentlichten
Kurzbiographien der 651 weiblichen Abgeordneten umfassen jene Frauen, die über
die Einheitslisten in die Parlamentsarbeit eintraten bzw. als Berliner
Vertreterinnen Mitglieder der Volkskammer wurden und im Neuen Deutschland vom
21.04.1949 unter der Überschrift „Frauen stehen ihren Mann“ bekanntgegeben
wurden.
Unberücksicht blieben die Abgeordneten, die als Ersatzkandidaten bzw. als
Nachfolgekandidatinnen für ausgeschiedene und verstorbene Volksvertreterinnen
und Volksvertreter nachrückten.
Nicht in allen Fällen ließen sich für die 1. und 2. Wahlperiode konkrete
biographische Daten recherchieren bzw. waren die Angaben so unterschiedlich,
dass sie nicht in die Biographien aufgenommen werden konnten. Aus den Quellen
wurde die soziale Herkunft, Parteizugehörigkeit, schulische und berufliche
Ausbildung und Tätigkeit übernommen. Unberücksichtig musste dabei bleiben, dass
während der 40 Jahre DDR u.a. die soziale Herkunft unterschiedlich interpretiert
wurde und sich die Berufsbezeichnungen mehrmals änderten. Die
Parteizugehörigkeit einiger Abgeordneten vor und nach 1933 wurde anhand von
Veröffentlichungen, Fragebogen der Abgeordneten und Presseartikel in die
Biographien aufgenommen.
Die DDR-Quellen geben nur Auskunft über den Ehestand und die Kinderzahl der
Abgeordneten. Angaben über Lebensgemeinschaften, ledige und geschiedene
Volksvertreterinnen und Volksvertreter fehlten grundsätzlich. Sehr lückenhaft
und unkonkret sind auch die Quellen-Angaben über die Lebensphase vieler
Abgeordneten in der Zeit des Nationalsozialismus und der unmittelbaren
Nachkriegszeit, soweit sie keine anerkannte Widerstandsarbeit geleistet hatten.
Angaben über Flucht oder Um- und Aussiedlungen 1945, Mitgliedschaft in
NS-Organisationen enthalten die DDR-Quellen nicht bzw. nur indirekt.
Generell aufgenommen wurde die Auszeichnung mit der Clara-Zetkin-Medaille, die
1954 bis 1989 von der DDR-Regierung an Frauen vergeben wurde. Als Quelle galten
dafür die Archivunterlagen des DFD sowie die Veröffentlichungen in der Presse.
Insgesamt können die Biographien nur einen allgemeinen und unvollständigen
Einblick in das Leben der weiblichen Abgeordneten der DDR-Volkskammer geben. Sie
vermitteln aber sehr deutlich, mit welchem Engagement und Kraftaufwand Frauen
der DDR neben ihren Familienbelastungen Bildungs- und Berufschancen für sich
nutzen konnten und auch nutzten. Weiteren Untersuchungen bleibt es vorbehalten
nachzufragen, wie und ob sich diese Energien, dieses Wissen und diese
Erfahrungen der Frauen auch in der Arbeit der Volkskammer, vor allem in der
Arbeit der Ausschüsse und in der Abgeordnetenarbeit im jeweiligen Wahlkreis,
artikulieren konnten und Wirkungen hatten.