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Sitzungsberichte der Leibniz-Sozietät, Band 85 (2006)


Zum 80. Geburtstag von Hermann Klenner, trafo verlag 2006, ISBN 3-89626-578-4, 173 S.

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Inhalt

Zum 80. Geburtstag von Hermann Klenner

Joachim Hermann: Vorrede zu Ehren von Hermann Klenner 5

Gerhard Sprenger: Über die Unverzichtbarkeit der Rechtsphilosophie 13

Hermann Klenner: Persönliches über Produktivitätsbedingungen des Rechtswissenschaftlers HK 49

 

Aus Plenar- und Klassensitzungen

Lothar Kolditz: Evolution der chemischen Verbindungen 57

Wilfried Schröder und Hans-Jürgen Treder: Einstein und die Potsdamer Astronomen 81

Wilfried Schröder und Hans-Jürgen Treder: Hans Eitel und die Kosmologie 91

Wilfried Schröder: Erhard Eylmann: Pionier der australischen Anthropologie 101

Werner Kochmann, Peter Paufler, Marianne Reibold, Alexandr A. Levin, D.C. Meyer: Nanostrukturiertes Gefüge historischer Damaszener Säbel 109

Rolf Löther: Zur Geschichte des Synthetischen Darwinismus 113

Horst Haase: Von der Mathematik zur (schönen) Literatur - Helga Königsdorf 117

Klaus Steinitz: Bedingungen und Chancen alternativer Wirtschaftspolitik zu Beginn des 21. Jahrhunderts 131

 

Gedenken

Joachim Auth: Würdigung von Robert Rompe zu seinem 100. Geburtstag 147

 

Rezensionen

Werner Scheler: Peter Oehme unter Mitarbeit von Reinhard Frenzel, Fünf Jahrzehnte Forschung und Lehre in der Pharmakologie 152

Hannelore Bernhardt: Brieftagebuch zwischen Max Planck, Carl Runge, Bernhard Karsten und Adolf Leopold 159

Dieter B. Kapp: Klaus Mylius, Das altindische Opfer 163

Dieter B. Kapp: Klaus Mylius, Wörterbuch Päli-Deutsch 165

Herbert Hörz: Philosophie, Recht und Gerechtigkeit

Arthur Baumgarten: Grundzüge der juristischen Methodenlehre 167

 

Die Plenarsitzung am 12. Januar 2006 widmete die Leibniz-Sozietät dem 80. Geburtstag von Hermann Kienner. Wir drucken im Folgenden die Vorrede von Joachim Herrmann, den Vortrag von Gerhard Sprenger und die Erwiderung von Hermann Klenner ab.

 

Joachim Herrmann

Vorrede zu Ehren von Hermann Klenner

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste unserer Leibniz-Sozietät!

Vor einer Woche, am 5. Januar 2006, überschritt Hermann Klenner die Schwelle vom 8. zum 9. Lebensjahrzehnt. Über 50 Jahre wissenschaftlicher Arbeit und Mühen hat er bewältigt, nicht ohne über viele Jahre darin einschneidend behindert zu werden. Er kannte die Verbrechen, die von der Juristerei in seinen Jugendjahren an Millionen Menschen begangen oder gerechtfertigt wurden. Vergleichbare Vernichtung von Menschen und die Beseitigung von Menschenrecht und Menschenwürde durften sich nicht wiederholen. Gesellschaftliche Grundlagen mussten geschaffen werden, die Sicherheiten für eine menschenwürdige Entwicklung boten. Hermann Klenner entschied sich und wurde zu einem international bekannten Verfechter marxistischer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsauffassung. Nach dem Jurastudium an der Martin-Luther-Universität in Halle, Aspirantur und Promotion 1952 an der Humboldt-Universität zu Berlin erhielt er dort 1956 seine erste Professur. Sein rechtsphilosophisches Verständnis war dogmenfern. Sein wissenschaftliches Ziel, das er sich in den Jahren während und nach dem Studium erarbeitete, bestand darin, zur Entwicklung einer Rechtsphilosphie und zu Rechtsgrundlagen beizutragen, die die Entwicklung einer gerechten Gesellschaft beförderten. Unlängst schrieb er rückblickend: „Gewiss gehört zu gerechten Gesellschaftsverhältnissen auch der Weg zu ihnen, wie zum Recht auch das Verfahren der Rechtsgewinnung. Aber alle lediglich prozessualen Gerechtigkeitstheorien kaschieren die schlichte Wahrheit, dass sich ein Diskurs über die Freiheits-, Gleichheits- und Eigentumsverhältnisse in einer Gesellschaft nur unter den Bedingungen der in ihr petrifizierten politischen, wirtschaftlichen, medialen und militärischen Gewalten führen lässt. Wer also die Macht/Ohnmacht-Struktur in der Weltgesellschaft von heute, die doch nicht das Ergebnis eines Gerechtigkeitsdiskurses, wohl aber deren Voraussetzung ist, nur inhaltsindifferent zur Kenntnis zu nehmen bereit ist, erspart sich allerdings innerhalb seines Abstraktionsgefüges hypothetischer Verfahrensregelungen weitgehend eine Kontaktaufhahme mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit"./1/

Ich bin vom Fach her nicht kompetent, um das breite Feld zu überschauen, das Herman Kienner mit mehr als 900 wissenschaftlichen Veröffentlichungen unterschiedlicher Art, von Büchern, Zeitschriftenartikeln, Beiträgen in Sammelwerken und in Fachlexika weltweit belegt hat. Dazu kommen Vorlesungen und Vorträge durch Professuren und Gastprofessuren, auf Konferenzen, in Kommissionen und Arbeitsgruppen./2/ Die oben zitierte Grundauffassung, die seiner wissenschaftlichen Arbeit und seiner Lebenshaltung zugrunde lag und liegt, erarbeitete er sich in der ersten Hälfte der 50er Jahre unter bedeutenden Anstrengungen, gemeinsam mit einigen anderen Juristen. Er schreibt über diese Zeit vor 1958: „Es ging ihnen ... um Theorie und Praxis einer sozialismusgemäßen Rechtsordnung. Nicht in einer Revision des Marximus bestand ihr Anliegen, sondern in dessen Reinigung von stalinistischen Verzerrungen, denen sie selbst gut-, aber irrgläubig, verhaftet gewesen waren. Sie wollten zurück zum originalen, auf den Schultern der europäischen Aufklärungsdenker stehenden, nicht in den Primitivismen Stalins begrabenen Marx und vorwärts zu den sich auch daraus ergebenden Veränderungen innerhalb der bisher in der DDR herrschenden Rechtstheorie und -praxis"./3/ Dieses Bestreben führte zu Konflikten mit Juristen, die darüber anders dachten. Auch die „Sorge" der Führung der SED galt in den 50er Jahren keinesfalls der Entwicklung der Rechtswissenschaft im Sinne von Rechtssicherheit und menschlicher Unversehrbarkeit, wie es dem Anspruch auf Errichtung sozialistischer Verhältnisse gemäß gewesen wäre, sondern deren „Stagnation; sie galt dem Erhalt der vorhandenen, vom Stalinismus affizierten Machtstrukturen und -methoden samt deren ideologischer Legitimation und Konsequenz". Auf der „Babelsberger Konferenz von 1958" trat Walter Ulbricht selbst auf. Rechtswissenschaftler der DDR wurden in der Folge „reihenweise denunziert", unter ihnen auch Hermann Kienner. Dieses Vorgehen wurde u. a. damit begründet, sie hätten versucht, „die Lehre vom sozialistischen Recht als Instrument der Partei zu korrigieren"./4/ In der Tat ging es darum, für die neue Gesellschaft adäquate Rechtsgrundlagen auszuarbeiten, die nicht parteipolitsch einseitig instrumentalisiert werden konnten. Für Hermann Klenner brachte dieser Anspruch u. a. den Verlust seiner Professur an der Humboldt-Universität und die Versetzung auf den Posten des Bürgermeisters von Letschin im Oderbruch. 1960 bis 1967 wirkte er an der Hochschule für Ökonomie in Karlshorst./5/ Hermann Klenner gab in den Jahren wissenschaftlicher Diffamierung nicht auf. Er arbeitete und war - soweit ich es überblicke - vor allem bemüht, die bedeutenden progressiven Traditionen der Rechtsphilosophie seit der Aufklärungsepoche für die Aufgaben einer marxistischen Rechtsphilosophie herauszuarbeiten. Diese Arbeiten brachten ihm umfassende Anerkennung ein. Er wurde Mitglied der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, von 1967 bis 1987 gehörte er dem Präsidium dieser Gesellschaft an; bis heute ist er Ehrenmitglied dieses Präsidiums. Unter solchen Bedingungen sah sich das Komitee für Menschenrechte der DDR veranlasst, ihn 1965 als Mitglied aufzunehmen. Die wissenschaftliche Kompetenz von H. Klenner war nunmehr für einige, die Entscheidungen zu treffen hatten, nicht zu übergehen. Er erhielt 1967 an der Berliner Akademie eine Professur und wurde beauftragt, die Forschungskonzeption für eine Arbeitsstelle für Rechtswissenschaft bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin auszuarbeiten./6/ „Leitthema für die Forschungsarbeit der Arbeitsstelle für die nächsten 5-8 Jahre ...: Methodologische Probleme der Rechtsbildung (Gesetzgebung) im Sozialismus. Ziel: Ausarbeitung einer marxistischen Gesetzgebungstheorie" formulierte H. Klenner./7/ Er wurde zum Leiter der Arbeitsstelle berufen. „Es kam wie es - damals - kommen mußte", so H. Klenner. Auf Grund eines Lehrbuchkonzeptes, das er eingereicht hatte, wurde er als „rückfälliger Revisionist" eingestuft. Das Politbüro der SED beschloss am 15. Oktober 1968 die Auflösung der von H. Klenner geleiteten Arbeitsstelle. Der Präsident der Akademie wies deren Schließung zum 30. Januar 1969 im Rahmen der Akademiereform an. Am 5. September 1998 kommentierte H. Klenner den Vorgang: „Man muß nicht verloren haben, um zu den Verlierern zu zählen"/8/ und arbeitete weiter, nunmehr als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentralinstitut für Philosophie. Er veröffentlichte in den 70er und 80er Jahren neben einer Vielzahl von Aufsätzen mehrere Bücher, wurde - auf Vorschlag der Akademie - mit dem Nationalpreis der DDR ausgezeichnet, erhielt die Hegel-Medaille und die Pufendorf-Medaille. 1977 wählte ihn die Akademie auf Anregung vom damaligen Vizepräsidenten Heinrich Scheel und der eigentlich für sein Fachgebiet nur bedingt zuständigen Klasse für Literatur-, Sprach-, Geschichts- und Kunstwissenschaften der Akademie zum Korrespondierenden Mitglied, 1978 zum Ordentlichen Mitglied. In den 80er Jahren vertrat er die DDR in der UNO-Kommission für Menschenrechte. Zeitweise war er deren Vizepräsident. Anlässlich seines achtzigsten Geburtstages überreichte ihm die Gesellschaft für Bürgerrechte und Menschenwürde den Menschenrechtspreis./9/

Ein besonderer Abschnitt im Wirken von Hermann Klenner war mit den Bemühungen um die Reformierung der Akademie 1990 bis 1992 verbunden. Die Mitarbeiter des ZI für Philosophie hatten ihn zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Rates des Instituts und zum Vertreter des Instituts im Sektionsrat Sozial- und Geisteswissenschaften sowie in das Gremium des „Runden Tisches" der Gesamtakademie mit ihren etwa 24.000 Mitarbeitern in geheimer Abstimmung gewählt. Die Vertreter der Institute und der Gelehrtengesellschaft wählten ihn am 16. Februar 1990 zum Vorsitzenden des „Runden Tisches". Wir stritten gemeinsam um die Veränderung von Akademiestrukturen und von Forschungsprofilen der Akademie, gegen die Welle von Kündigungen, die auf die Mitarbeiter unserer Institute infolge der drastischen Etat-Kürzungen seit 1990 zukam. Institutsdirektoren und Bereichsdirektoren traten zurück oder wurden nicht durch geheime Wahlen in ihren Aufgabenbereichen bestätigt. Präsident Klinkmann wurde im Mai 1990 im Versammlungssaal der Akademie in Adlershof in geheimer Abstimmung gewählt und am 26. Juni u.a. von H. Klenner mit ausgearbeiteten Stellungnahme zum Vorgehen des Wissenschaftsrates bzw. der Kommission, die den „Staatsvertrag" über das Schicksal der Akademie vorbereitete, war daher nicht möglich; selbst wenn es in einer geheimen Abstimmung wahrscheinlich Mehrheitsverhältnisse für diese gegeben hätte. Eine solche Verhaltensweise war im Dasein einer Gelehrtensozietät undenkbar. Folglich wurde über Alternativen zum Staatsvertrag nachgedacht, wie nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrags am 1. August 1992 und der damit verbundenen Enteignung der Gelehrtengesellschaft der Akademie verfahren werden sollte. Die Mehrzahl der aktiven Mitglieder der Berliner Akademie der Wissenschaften war der Meinung, dass die westdeutsche Verfahrensweise so nicht akzeptiert werden konnte. Die wissenschaftlichen Sitzungen der Akademiemitglieder fanden daher im September 1992 ihre Fortsetzung. Hermann Kienner kündigte für den Herbst neben anderen einen Vortrag an. Parallel dazu verliefen Überlegungen und Ausarbeitungen, die im April 1993 zur offiziellen Gründung der Leibniz-Sozietät führten./11/

Hermann Klenner war in diesen bewegten Jahren „kein unbeschrieben Buch, sondern ein Mensch mit seinem Widerspruch", wie es Conrad Ferdinand Meyer aus dem Vermächtnis von Hurten, aus einer fernliegenden Umbruchszeit, formulierte. Nur: H. Klenner musste nicht, wie Ulrich von Hütten, vom Widerspruch in sich selbst ausgehen, sondern konnte sich auf seine rechtsphilosopisch abgesicherte und nach dem menschentötenden Vorgehen von Juristen in der Nazi-Zeit auch international vertretenen Thesen vom Widerstandsrecht berufen.

Für Hermann Klenner hat es mancherlei Einschränkungen für seine wissenschaftliche Arbeit gegeben; seiner in jungen Jahren erarbeiteten rechtsphilosophischen Grundauffassung ist er jedoch über die Zeiten der DDR, des Umbruchs und der „Integration" von Wissenschaft aus der DDR in die Bundesrepublik verpflichtet geblieben. Seit seiner Mitgliedschaft in der Akademie weiß ich um die Universalität von Hermann Klenner, um seine anregenden Vorträge und Diskussionen. Er steht in der Tradition der produktivsten Gelehrten der Akademie seit deren Gründung - in der Tradition der Leibniz-Akademie, einer Akademie, die wissenschaftliche Schaffenskraft ihrer Mitglieder bis in das hohe Alter kannte. 1992 stand im „Staatsvertrag", mit dem die Berlin-Brandenburgische Akademie begründet wurde, ohne die Akademie der Wissenschaften zu Berlin aufzulösen, die Festlegung, dass mit 68 Jahren Mitglieder der Akademie von aktiver Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Abgesehen von jeder Tradition der Wissenschaftsgeschichte in Berlin und der Berliner Akademie steht Hermann Kienner weit hinter jener willkürlich gesetzten Grenze. Zum 70. Geburtstag, 1996, wurde ihm eine zweibändige Festschrift, die Autoren von internationalem Ruf besorgt hatten, überreicht: „Recht und Ideologie" lautete der Kurztitel. Seit dieser Zeit hat Hermann Klenner seiner langen Liste von Veröffentlichungen in der DDR, in der BRD, in vielen anderen Ländern, über 100 weitere Titel hinzugefugt - trotz oder gerade wegen der Umbruchsituation. In einem Freiburger Verlag begann er 1991 eine eigene „Schriftenreihe zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung" herauszugeben, von der inzwischen 18 Bände erschienen sind, zuletzt Arthur Baumgartens im Schweizer Exil geschriebene Juristische Methodenlehre. Bereits 1976 veröffentlichte er über „Rechtsphilosophie in der Krise". 1998 schrieb er über „Spannungsverhältnis zwischen Rechtsstaat und Gerechtigkeit. Zwischen Triumph und Krise". Die Thematik liegt nicht gar zu weit auseinander.

Die Berliner Akademie hat spätestens seit seiner Wahl zum Mitglied 1977/1978 und in der Leibniz-Sozietät seit 1992 das Wirken von Hermann Klenner zu schätzen gewusst. Wir wünschen, dass er auch im neuen Lebensjahrzehnt sein Werk fortzuführen vermag. Es wäre zugleich eine dauerhafte Gabe für unsere Sozietät.

Im Juristendeutsch möchte ich schließen: Expectamus te, Hermanne, per longum tempus in Societate nostra Leibnitiana! Ad multos annos - lieber Hermann Klenner.

 

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/1/ Klenner, H., Das Recht zum Widerstand in Arthur Kaufmanns Rechtsphilosophie. In: Verantwortetes Recht. Die Rechtsphilosophie Arthur Kaufmanns. Hsg. von U. Neumann, W. Hassemer, U. Schroth. Stuttgart 2005, S. 112 f.

/2/ Heuer, U.-J., Ein moderner Enzyklopädist. Vortrag aus Anlass der Ehrung Hermann Kienners mit dem Menschenrechtspreis der Gesellschaft für Bürgerrecht und Menschenwürde (GBM). In: Z. Zeitschrift marxistischer Erneuerung, Nr. 65, März 2006, S. 158-173. Vgl. auch Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender 2005, Bd. 2. München 2005, S. 1724.

/3/ Klenner, H., Vorwärts, doch nicht vergessen: Die Babelsberger Konferenz von 1958. In: UTOPIE kreativ, Heft 174, Berlin 2005, S. 291 f.

/4/ Klenner, H., wie Anm. 3, S. 300.

/5/ Heuer, U.-J., wie Anm. 2; Richter, W. u. a. , GBM-Menschenrechtspreis für Prof. Hermann Klenner. In: akzente. Monatszeitung der Gesellschaft für Bürgerrecht und Menschenwürde, 1/2006, S. 1-3.

/6/ Jahrbuch der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1967, Berlin 1968, S. 669.

/7/ Klenner, H., Juristen an der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin von 1946 bis 1969. In: Sitzungsberichte der Leibniz-Sozietät Bd. 29/2, Berlin 1999, S. 86 f.

/8/ Klenner, H., wie Anm. 7, S. 87.

/9/ Wie Anm. 2 u. 5.

/10/ Klinkmann, H., Wöltge, H., 1992 - Das verdrängte Jahr. Dokumente und Kommentare zur Geschichte der Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften für das Jahr 1992. Abhandlungen der Leibniz-Sozietät. Berlin 1999.

/11/ Rapoport, S. M., Rede zum Leibniz-Tag am 1. Juli 1993. In: Sitzungsberichte der Leibniz-Sozietät Bd. 1/2, Berlin 1994, S. 119-124.

/12/ Kienner, H., wie Anm. 1.